The Rock
Auch aus Steinen, die dir
in den Weg gelegt werden,
kannst du etwas Schönes bauen.

Leuchtmittelverbot: Das müssen Wohneigentümer wissen

Aufgrund neuer Anforderungen an die Energieeffizienz sind viele Leuchtmittel seit 2023 in der Schweiz verboten.

Was bedeutet das für die Wohneigentümerschaft?

10% unseres Strombedarfs verbrauchen wir für Licht. Seit 2012 gelten Mindestanforderungen an die Energieeffizienz vieler Leuchtmittel in der Schweiz. Diese Anforderungen wurden in den letzten Jahren schrittweise verschärft. Deshalb sind nun die meisten Glühlampen, Halogenlampen und Sparlampen verboten und werden nicht mehr im Verkauf angeboten.

Gut zu wissen

Das Leuchtmittelverbot ist ein Verkaufsverbot. Sie müssen keine Leuchtmittel ersetzen, sollten sich aber jetzt schon Gedanken über ihren Ersatz machen. Zum einen, weil sie nicht mehr oder bald nicht mehr erhältlich sind, zum anderen, weil neue Leuchtmittel energieeffizienter sind.

 

Welche Leuchtmittel ab wann verboten sind, erfahren Sie hier

 

LIDIWO Immobilien AG
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Telefon 043 399 80 30
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